
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
von MIETWAGENUNTERNEHMEN SEBASTIAN FÖRSTER, vertreten durch Sebastian Förster. (nachfolgend auch als MUSF abgekürzt)
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erbrachten Dienstleistungen oder Angebote von MUSF und deren Vertragspartner (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt)
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, sofern die Geschäftsführung von MUSF ihnen ausdrücklich schriftlich (unter schriftlich ist auch eine E-Mail zulässig) zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Aufträge
Die Angebote durch MUSF sind freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Art, Umfang und Ablauf der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich dem Angebot durch MUSF zu entnehmen. Der Auftraggeber informiert bei Auftragserteilung über alle relevanten, den Auftrag betreffenden Details wie Uhrzeiten, Transferdaten, die Anzahl der zu befördernden Personen (Erwachsenen und Kindern), Gepäckmenge und sonstigen relevanten Details mittels des Nachrichtenverfahrens.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Abgabe einer gesonderten Auftragsbestätigung per Email durch MUSF zustande. Eine Bestätigung des Angebots durch den Kunden, ist kein Vertragsabschluss.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Leistungsänderungen während eines laufenden Vertrages wünscht. Bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen oder Änderungen behält sich MUSF vor, eine Bestätigung oder Änderung des Kunden in Schriftform einzuholen (S. § 126 Abs. 1 BGB).
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung von MUSF oder von MUSF besonders Bevollmächtigten Personen.
§ 3 Preise / Vergütung / Zahlungen
Bei Vertragsabschluss gelten die schriftlich vereinbarten Preise durch MUSF, an die sich das MUSF 30 Tage nach Angebotsabgabe gebunden hält.
Zusätzliche Leistungen und angefallene Mehrkosten werden im Anschluss an die Ausführung des Auftrages in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat die Zahlung unverzüglich ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zu begleichen. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei MUSF bzw. die Gutschrift des Betrages auf dem Geschäftskonto, andernfalls kommt der Kunde in Verzug.
Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet MUSF eine angemessene Mahngebühr. Die erste Mahnung ist jedoch kostenfrei.
Kreditkartenzahlungen werden mit einem Aufpreis von 3% des vereinbarten Endgeldes abgerechnet.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er die Leistung ohne Rücktritt nicht in Anspruch so ist das MUSF berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden/Aufwendungen/getroffene Vorkehrungen zu verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Das MUSF ist berechtigt den Schadensersatzanspruch wie folgt zu pauschalisieren:
Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Std. vor Leistungsbeginn entstehen dem Kunden keine Kosten. Innerhalb von 24 Std. sind es 50% und innerhalb von 12 Std. vor Leistungsbeginn 100% des Angebotspreises. Eine eventuelle Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen.
Ferner ist das MUSF zum Rücktritt berechtigt wenn er zur Erbringung der Leistung durch von ihm nicht zu vertretene höhere Gewalt nicht im Stande ist. Gleiches gilt, wenn ein anderes nicht vorhersehbares Leistungshindernis eintritt, dass durch zumutbare Aufwendungen des MUSF nicht zu überwinden ist, sofern er dieses Hindernis nicht zu vertreten hat.
§ 5 Leistungserstattung
Die Erbringung der Leistung des MUSF beginnt zu den vereinbarten Abholzeiten. Bei Abholungen am Flughafen gilt die mitgeteilte Landezeit als Abholzeit. MUSF bemüht sich bei Verschiebungen der Flugankunftszeiten seinen Service darauf anzupassen kann aber nicht dazu verpflichtet werden, sollte der Kunde bei vorzeitiger Landung entscheiden nicht bis zur geplanten Ankunftszeit zu warten damit das MUSF seinen Dienst erfüllen kann wird dies wie eine Stornierung gehandhabt und zu 100% berechnet.
§ 6 Auftragsausschluss
Vertragsgegenstand ist die Beförderungen von Personen und sonstigen damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen die für die Sicherheit und Ordnung eine Gefahr darstellen (z.B. Alkohol und Drogenkonsum, nicht berechtigter Waffenbesitz, unsachgemäßes Verhalten gegenüber dem Chauffeur, dem Fahrzeug oder Dritten etc.).
Wird das Fahrzeug beschädigt oder sonstige Schäden durch den Fahrgast erzeugt, sind sie von dem Verursacher oder dem Vertragspartner des MUSF zu ersetzen. Auch mutwillige Verunreinigungen des Fahrzeuges werden mit Reinigungsgebühren dem Verursacher oder dem Vertragspartner des MUSF in Rechnung gestellt. Sollte der Verursacher und der Vertragspartner nicht identisch sein, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
§ 7 Haftung
Das MUSF haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet das MUSF dem Kunden gegenüber im Schadensfalle im Rahmen den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen das MUSF als auch gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies gilt nicht wenn das MUSF eine wesentlichen Vertragspflicht verletzt, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Das MUSF haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Straßenblockaden, Behinderung durch Staatsorgane bzw. Aufstände oder Arbeitskampfmaßnahmen, wie z.B. Streiks, technische Pannen, witterungsbedingten Notstand oder ähnliches, die er nicht zu vertreten hat.
Schäden, die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümer im kommunikativen Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entstehen, trägt der Kunde, sofern das MUSF den Schaden nicht zu vertreten hat.
Das MUSF haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der im Fahrzeug mitgeführten Sachen, sofern er dies nicht zu vertreten hat.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des MUSF, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden am Fahrzeug gegenüber dem Fahrer und Dritten unbegrenzt und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem MUSF und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand ist München.
Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des MUSF. Das MUSF ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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